Das römische Ritual

– Die Litanei Psalm 54 Anrufung (Bitte um Gottes Hilfe)
– Lesungen des Evangeliums
– Vorbereitendes Gebet
– Erster Exorzismus
– Gebet für das Gelingen
– Zweiter Exorzismus (Befehle an den bösen Geist)
– Weiteres Gebet für das Gelingen
– Dritter und letzter Exorzismus (ähnlich dem zweiten Exorzismus)
– Abschließendes Gebet

Vor Beginn eines Exorzismus informiert sich ein Priester gewöhnlich über frühere Fälle, um sich gegen die Tricks des Dämons zu wappnen.
Das „römische Ritual“ beginnt damit, dass der Priester zur Beichte und in die Messe geht. Er legt den weißen Chorrock an. Die eigentliche Prozedur beginnt, indem der Priester über dem Besessenen das Kreuz schlägt, dann auch über sich und eventuellen weiteren Anwesenden, schließlich versprengt er Weihwasser im Zimmer.

Als Nächstes liest er die Litanei der Heiligen und ausgewählte Psalmen, Gebete und Anrufungen aus dem Evangelium, die sich mit „Ave Marias“ und dem „Athansianischen Glaubensbekenntnis“ abwechseln. Auch mehrere förmliche Ansprachen direkt an den Dämon sind vorgesehen, sie befehlen dem Dämon, den Körper des Betroffenen zu verlassen, und zwar mit den Worten: „Christi Macht zwingt dich!“
Während des Rituals macht der Priester häufig das Zeichen des Kreuzes und versucht, den Betroffenen mit in das Ritual zu ziehen. Die Austreibung des Dämons gilt erst dann als abgeschlossen, wenn er dem Priester seinen Namen und sein Anliegen nennt. Wenn der Dämon den Besessenen verlässt, wird dieser ermahnt, sich sorgfältig zu schützen und der Sünde abzuschwören, um eine Rückkehr des Dämons auszuschließen.

Tatsächlich schreibt das erstmals 1614 veröffentlichte „römische Ritual“ eindeutig vor, dass man zunächst versuchen muss, den Fall mit normaler Psychologie zu erklären. Die moderne Psychologie und medizinische Entdeckungen wie das Tourette-Syndrom gaben der Kirche neue Werkzeuge in die Hand, um die meisten Fälle von Besessenheit wissenschaftlich zu erklären.
Heute wird das „römische Ritual“ kaum noch angewendet – und nur in Fällen, die sich anderweitig nicht erklären lassen.

Laut Kirchengesetz kann kein Priester einen formellen Exorzismus durchführen, wenn er nicht voll und ganz davon überzeugt ist, dass die betreffende Person besessen ist. Dann erhält er den Segen der Kirche. Anzeichen „echter Besessenheit“ sind zum Beispiel das Sprechen in fremden Sprachen, die Fähigkeit, die Zukunft vorherzusagen oder eine übermenschliche Kraft, die nicht dem Alter oder der natürlichen Verfassung des Betreffenden entspricht.

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